7 Prozent Denkmalschutz?

Der Grosse Rat des Kantons Bern berät in der Juni-Session über den Denkmalschutz. Konkret soll die Denkmalpflege verpflichtet werden, das kantonale Bauinventar auf maximal 7 Prozent des gesamten Gebäudebestands zu begrenzen. Die Begrenzung soll im Baugesetz festgeschrieben werden – gegen den Widerstand des zuständigen Regierungsrats Bernhard Pulver (Grüne).
Das etwas absurd anmutende Zahlenspiel stellt bereits einen Kompromiss dar und hat politisch gute Chancen, angenommen zu werden. Rund 11'000 Gebäude müssten dann aus den Inventaren gestrichen werden. Eine mehrjährige Arbeit, für die die Denkmalpflege eigens neue Mitarbeitende einstellen müsste.
Die Gesetzesvorlage hat primär den Ortsbildschutz im Visier. Der Kanton Bern unterscheidet in seinem Inventar zwischen streng «schützenwerten» und «erhaltenswerten» Bauten. Letztere umfassen hauptsächlich Objekte, die als Teil eines Ensembles, etwa eines Dorfkerns, eine tragende Rolle spielen. Ihre Zahl soll um die Hälfte reduziert werden. Freilich bestand bisher schon die Möglichkeit, ein solches Objekt im Einzelfall sogar abzureissen, sofern gleichwertiger Ersatz garantiert war. Die Abwägung im Einzelfall ist das A und O einer aufgeschlossenen denkmalpflegerischen Arbeit. Die Festsetzung willkürlicher Prozentwerte hingegen ist absurd und hat weder mit Baukultur noch mit qualitätvoller Siedlungsentwicklung zu tun. Die Befürworter der Vorlage argumentieren mit der nötigen Verdichtung nach innen und dem Schutz des Kulturlandes, möchten aber vor allem das Bauen im historischen Kontext der Mitsprache von Fachbehörden entziehen.
Ins Baugesetz soll ebenso ein neuer Absatz aufgenommen werden, wonach Baudenkmäler «mit einem winterlichen Wärmeschutz versehen» werden dürfen, «sofern sie dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden». Die Auslegung dieses Passus bleibt offen, im Parlament war von Dreifach-Verglasungen auch an Schutzobjekten und von Innendämmungen die Rede.
Die BSA-Ortsgruppe Bern hat sich in der öffentlichen Debatte für die Anliegen der Denkmalpflege und des Ortsbildschutzes und gegen die Gesetzesänderung eingesetzt.

— Daniel Kurz
© BSA Bern
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