Gute Absicht – falscher Weg

«Die Absicht ist gut – aber die Initiative ist nicht der richtige Weg, um die Raumplanung voranzubringen.» Dies ist, kurz zusammengefasst, der Standpunkt des Raumplanerverbands FSU zur Zersiedelungsinitiative der Jungen Grünen, über die am 10. Februar 2019 abgestimmt wird. Auch für den FSU sind die Grundanliegen der Initiative – Innenentwicklung, nachhaltige Quartiere, Schutz des Kulturlandes und Begrenzung des Baulandverbrauchs zentrale Anliegen. Trotzdem lehnt er die Initiative ab, da die vorgeschlagene Verfassungsänderung teils nicht mehr nötig, teil zu rigide formuliert ist. Ein Nein empfiehlt auch der Schweizerische Städteverband, aus ganz ähnlichen Gründen.

Seit 2013 wird in der ganzen Schweiz das neue Raumplanungsgesetz umgesetzt, sagt FSU-Präsident Frank Argast: Die Weichen sind gestellt, die Planer an der Arbeit. Natürlich sind die Resultate nicht jetzt schon offensichtlich, aber der Grundsatz der Entwicklung nach innen ist breit verankert. Dabei kommt es auch zu Auszonungen. Ein fixes Einfrieren der Zonengrenzen würde dies aber massiv erschweren – denn niemand würde vorhandenes Bauland mehr preisgeben wollen. Die Forderung verkennt die regional unterschiedlichen Bedürfnisse: In den Zentren sind die vorhandenen Bauzonen jetzt schon fast zu hundert Prozent überbaut, da braucht es etwas Flexibilität für die Planung. Ein Bauland-Abtausch über Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg, wie ihn die Initiative vorschlägt, ist kein praktikables Mittel, um diese Probleme zu lösen.

Der eigentliche Knackpunkt der Diskussion ist heute das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Doch gerade hier hilft die Formulierung der Initiative nicht weiter. Was bedeuten Begriffe wie «standortgebunden» oder «geringfügige Umnutzung»? Die Initiative verkennt, dass der grösste Druck auf die Landschaft heute von – zonenkonformen – Landwirtschaftsbauten und von Infrastrukturbauten wie Strassen, Sport- und Freizeitanlagen oder Anlagen zur Energiegewinnung ausgeht.

Der aktuelle Entwurf zur zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) befasst sich hauptsächlich mit dem Bauen ausserhalb der Bauzonen, und er beinhaltet neue Instrumente, die weit über die Forderungen der Initiative hinausgehen. Er beinhaltet erstmals die Möglichkeit einer eigentlichen Landschaftsplanung mit Regeln für bestimmte Räume und Regionen. Das ist wichtig, denn bislang agieren Natur- und Landschaftsschutz, Landwirtschaftspolitik und Infrastrukturplanung unkoordiniert, es fehlt an gemeinsamen Leitbildern für sensible Landschaften.

Es ist schade, räumt Frank Argast ein, dass die Initiative so früh zur Abstimmung kommt. Im Sommer wird das Eidgenössische Parlament über die zweite Revision des Raumplanungsgesetzes debattieren. Der Druck der Initiative hätte die Begehrlichkeiten von Interessenvertretern im Parlament im Interesse des Kulturlandschutzes begrenzen können.

— Daniel Kurz
© HSLU – Technik und Architektur
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