RPG 2: Unausgereift und nicht zukunftsorientiert

Das dürfte schwierig werden: Die Schweizer Planerverbände lassen kein gutes Haar an der 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes. Sowohl die Dachorganisation bauenschweiz wie auch alle einzelnen Verbände wenden sich in ihren Stellungnahmen mit deutlichen Worten an die zuständige Bundesrätin und aktuelle Bundespräsidentin Doris Leuthard. Durchs Band werden zwar die bisherigen, seit 2010 erfolgten Revisionen des Raumplanungsgesetzes gelobt, insbesondere die 2014 in Kraft getretenen Regelungen zur Siedlungsentwicklung nach Innen.
Das Bauen ausserhalb der Bauzonen (schon allein die Begrifflichkeiten sind gewöhnungsbedürftig …) erweist sich aber als grössere Knacknuss. Stadt, Agglomeration und Dorf haben sich zusammengerauft und wollen in den nächsten Jahrzehnten sparsamer umgehen mit ihrem Boden. Draussen, ausserhalb der Bauzone, wird zwar viel reguliert, aber auch genauso viel umgangen und getrickst. Die 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes wollte diesem Wildwuchs einen Riegel schieben. Doch bereits eine erste Vernehmlassung Anfangs 2015 scheiterte mit Getöse. Nun wurde nachgebessert, aber es sieht nicht wirklich besser aus. Das Regelwerk zum Bauen ausserhalb der Bauzone umfasst zahlreiche kompliziert formulierte Artikel, die viel Spielraum lassen und deren konkrete Umsetzung ungewiss ist. Die Agrar- und Tourismuslobby hat ihre Muskeln spielen lassen, ihre Privilegien verteidigt und dabei die Landschaft und die Baukultur vergessen.
Gerade das Fehlen jeglicher Ansprüche an Qualität stösst den Planerverbänden sauer auf. Der BSA ist in seiner Stellungnahme irritiert von einem Regelwerk, welches «das Bauen ausserhalb der Bauzone vor allem nach quantitativen, nicht aber nach qualitativen Gesichtspunkten definiert.». Der Bund Schweizer Landschaftsarchitekten BSLA schreibt in seiner Vernehmlassungsantwort gar von einer «raumplanerischen Sackgasse», in die man sich manövriert habe, indem man an einem überkommenen Landschaftsbegriff festhalte. Der SIA spricht der Vorlage schlicht die Zukunftsfähigkeit ab.
Es bleibt also noch viel zu tun in Sachen Raumplanung. Die Besiedelung in der Bauzone scheint fürs Erste geregelt, die Zersiedlung auf dem Lande hingegen überhaupt nicht.

— Caspar Schärer
© Vermessungsamt Kanton Thurgau
Anzeige