Wie weiter ohne KBOB-Honorarrichtlinien?

Der Schritt hat sich schon seit Längerem abgezeichnet: Per 1. Juli 2017 hat die KBOB (Koordinationskonferenz der öffentlichen Bauherren) ihre Honorar-Empfehlungen ausser Kraft gesetzt. Sie tat dies auf Druck der Wettbewerbskommission WEKO. Diese hatte schon seit zwei Jahren gemahnt, dass die Honorarempfehlungen eine «kartellrechtlich unzulässige horizontale Wettbewerbsabrede» darstellen. Einfacher gesagt: Die WEKO ist der Ansicht, dass die Empfehlungen einer gesunden Konkurrenz unter den Planenden im Weg stehen. Sie hat aus ähnlichen Gründen schon vor Jahren die Tarifempfehlungen der Rechtsanwälte ausgehebelt.

Welche Folgen hat der Rückzug?

Ab sofort können und dürfen öffentliche Bauherrschaften bei ihren Ausschreibungen nicht mehr auf die KBOB-Tarife verweisen, und die Planenden müssen ihren Stundenansatz offerieren. Für freihändige Verfahren setzen die Gemeinden entweder eigene Ansätze fest oder handeln den Stundensatz mit den Planern einzeln aus. Bestehende Verträge sind von der Neuerung nicht betroffen (ausser, sie würden auf «die jeweils geltenden Ansätze» im KBOB-Mitteltarif verweisen, den es ja nun nicht mehr gibt). Laufende Beschaffungsverfahren können bis Ende 2017 mit den Honoraransätzen gemäss KBOB-Empfehlung weiter geführt werden.

Kein Grund zur Aufregung?

Wiebke Rösler, Direktorin des Stadtzürcher Amts für Hochbauten und Mitglied des KBOB-Vorstandes ist sehr enttäuscht über das Verdikt der WEKO: Die Empfehlungen hätten sich seit Jahrzehnten bewährt. Als grosse öffentliche Bauherrschaft hat sie kein Interesse an Unterbietungsrunden, wichtiger ist ihr und der KBOB die Gewähr für sehr gute Planerleistungen. Sie geht zudem davon aus, dass die KBOB baldmöglichst einen wettbewerbskonformen Ersatz für die Empfehlungen entwickeln wird. Die KBOB selbst will die Sichtweise der WEKO nicht offiziell kommentieren, sie verspricht, «auch weiterhin die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren» und tönt «weitere Schritte» an.
 
Gelassen reagiert der Anwalt und Fachexperte Patrick Middendorf (AM T Rechtsanwälte, Zürich) auf die neue Situation. Er vermutet, dass in Zukunft der Wettbewerb um Honoraransätze vermehrt spielen wird. Freilich werden die zuletzt gültigen KBOB-Tarife allgemein in Erinnerung bleiben und voraussichtlich auch weiterhin das Niveau der offerierten Honorare beeinflussen.
Tatsächlich ändert sich für die meisten Planer wenig, denn in den meisten Konkurrenzverfahren wird auch heute schon eine Honorarofferte verlangt und bei der Auswahl mit berücksichtigt. Einzig für die freihändigen Vergaben entfällt die direkte Wirkung der Empfehlungen.

— Daniel Kurz
Kunsthaus Zürich, die Baustelle des Erweiterungsbaus am 4. Juli 2017.
© Kunsthaus Zürich
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