Im Schatten der grossen Abstimmungsüberraschungen vom 12. Februar haben zwei grosse Deutschschweizer Vorstadt-Gemeinden bemerkenswerte Entscheidungen gefällt und sich für eine aktive Bodenpolitik entschieden. Mehr als die Kernstädte haben sich in den letzten Jahren die Agglomerationen durch intensive Bautätigkeit verändert. Damit wuchsen auch der Druck und der Wille, die Entwicklung im öffentlichen Interesse stärker zu steuern. Grosse Agglomerationsgemeinden werden so zu Pionieren in der Einführung einer aktiven Bodenpolitik.
Die Berner Gemeinde Köniz hat sich mit klarer Mehrheit für die Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus entschieden und den Gegenvorschlag zur Initiave «Bezahlbar Wohnen für alle in Köniz» angenommen.
In Zukunft können bei Erlass oder Änderung von Nutzungsplänen die Investoren verpflichtet werden, bis zu 40 Prozent der neu generierten Geschossfläche dem preisgünstigen Wohnungsbau zu widmen. Die Gemeinde verpflichtet sich ausserdem zur Abgabe von Bauland an gemeinnützige Bauträger. In einem Projekt wie dem «Bächtelenpark» (vgl. Heft 1/2–2017) müsste nach der neuen Regelung heute ein Drittel erschwingliche Wohnungen realisiert werden. Gegen die neue Regelung hat der Hauseigentümerverband bereits Rechtsbeschwerden angekündigt – ähnlich wie in der Stadt Bern, wo eine gleichartige Bestimmung durch dessen Rekurs blockiert ist.
Gleichentags stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Luzerner Grossgemeinde Emmen dem Umsetzungsvorschlag zur 2016 angenommenen «Bodeninitiative» trotz heftiger bürgerlicher Opposition deutlich zu. Die Gemeinde darf ihr Land in Zukunft nicht mehr verkaufen, sondern nur noch im Baurecht abgeben. Tauschgeschäfte sind weiterhin möglich.
Köniz und Emmen zeigen, dass die Bevölkerung in den Agglomerationen die bauliche Entwicklung ihrer Gemeinden stärker im öffentlichen Interesse steuern will. Schon im Dezember 2016 erregte der Basler Vorort Münchenstein Aufsehen: Er setzte per Bundesgerichtsentscheid das Recht durch, eine eigene Regelung zur Mehrwertabgabe bei Umzonungen einzuführen, obwohl – oder gerade weil – der Kanton noch keine Gesetzesgrundlage dafür geschaffen hatte. Dieser Entscheid
hat Signalwirkung für die ganze Schweiz.