Mehr Markt oder mehr Willkür?

Die Schweizerische Wettbewerbskommission, kurz WEKO, ist für die Durchsetzung des Kartellgesetzes (KG) verantwortlich. Sie soll «volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen … verhindern und damit den Wettbewerb fördern» (Art. 1 KG). Im Dienste der wirtschaftlichen Effizienz sind der WEKO auch in der Baubranche wichtige Erfolge zuzuschreiben. Erst Ende 2017 wurden ein Dutzend Bauunternehmen gebüsst, die im Engadin zwischen 2008 und 2012 diverse Beschaffungen im Hoch- und Tiefbau manipulierten.

Recht und billig?

Aber nicht alles, was aus Sicht der WEKO Recht ist, wird billig. Vor gut zehn Jahren gerieten die über Jahrzehnte hinweg gebräuchlichen Honorarempfehlungen der kantonalen Anwaltsverbände in den Fokus der Wettbewerbshüter. In ihren Empfehlungen gaben die Verbände Honorarbandbreiten an. Indem sie dem rechtssuchenden Publikum ein Bild über die angemessene Höhe von Anwaltshonoraren vermittelten, schufen sie Transparenz. Die Empfehlungen dienten so dem Konsumentenschutz. Die WEKO aber sah den Wettbewerb unter Anwälten gefährdet, weshalb die Empfehlungen ersatzlos gestrichen werden mussten. Billiger sind die Anwaltshonorare dadurch jedoch nicht geworden.

Totenmarsch auf die Honorarempfehlungen

Bereits 2017 sahen sich die öffentlichen Bauherren (KBOB) auf Druck der WEKO gezwungen, ihre Honorarempfehlungen zurückzuziehen. Gerade für kleinere Bauherren wie Gemeinden mit wenig Bauexpertise waren die Richtwerte aber ein wichtiges Instrument, um angemessene Ansätze zu erkennen. Dieses Instrument ging auf Intervention der WEKO hin verloren.
Nun hat die WEKO eine sogenannte Vorabklärung gegen den SIA eröffnet und bläst aktuell zum Totenmarsch auf die bewährten Honorarempfehlungen des SIA. Sie «vermutet», dass die Leistungs- und Honorarordnungen (LHO), die Charta «Faire Honorare für kompetente Leistungen» und einzelne Wegleitungen zur SIA 142 gegen das Kartellgesetz verstossen. Und weil «Vermutungen» der WEKO rasch sehr teuer werden können (es droht ein Verfahren gegen den SIA, an dessen Ende empfindliche Bussen ausgesprochen werden könnten), hat sich der SIA – wie einst die Anwaltsverbände – dem Druck gebeugt. Er hat die Charta aufgehoben und seine Mitglieder gewarnt, dass sie das Kartellgesetz verletzen könnten, wenn sie als Fachpreisrichter fordern, die LHO in Wettbewerbsprogrammen einzuhalten. Zudem hat der SIA eine Expertengruppe beauftragt, eine wettbewerbs- und kartellrechtskonforme «Kalkulationshilfe» für die Honorarberechnung zu erarbeiten.
Wem das bekannt vorkommt, der sei erinnert: Bereits Ende 2002 hat die WEKO dem SIA untersagt, die damaligen «Grundlagen zur Honorierung» mit dem «Kostentarif» (Honorargrundprozentsätze und Stundenansätze) weiterhin zu publizieren. So wurde das «Zeitaufwandmodell» entwickelt, das wir seit 2003 kennen. Danach wird der Zeitaufwand abhängig von Bauaufgabe und Bausumme ermittelt, während der Stundenansatz von den Planern selbst kalkuliert bzw. mit dem Bauherrn ausgehandelt wird. Dieses Modell wurde – wenn auch ohne bundesgerichtliche Bestätigung und in der Rechtslehre kritisiert – vom Handelsgericht Zürich (Urteil vom 15. Dezember 2014, HG140008-O) gar als einschlägige Übung anerkannt.
Aufgrund der «Vermutungen» der WEKO steht nun aber auch das Zeitaufwandmodell vor dem Aus.

Willkür statt Markttransparenz?

Und wem nützt die ganze Aktion? Ob eine «modernisierte Kalkulationshilfe» dem Publikum dienen und zu mehr Markt führen wird, was dem Zweckgedanken der WEKO entspräche, ist sehr fraglich. Viel eher geht Markttransparenz verloren. Überhaupt ist offen, welcher Art «Rechenhilfe» die WEKO wird zustimmen können, wenn sie doch schon das aktuelle Modell vermutungsweise als unzulässig taxiert. Kalkulationshilfen lassen sich aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz und der Markttransparenz durchaus rechtfertigen.
So bleibt zu hoffen, dass der SIA und die WEKO eine Lösung finden, die den Interessen der Planer an einer tauglichen Kalkulationshilfe gerecht wird und gleichzeitig auch für den durchschnittlichen Baulaien verständlich ist.

— Patrick Middendorf

Eine erweiterte Fassung dieses Beitrags erscheint im Heft 3–2018.

© Tec21 / Filip Dujardin
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